Persönliche Werkzeuge


Heiliger Schutz gegen Heißsporn (Peter Rostan)

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„ARGUMENTE FÜR DEN GLAUBEN“ – FOLGE 15. PETER ROSTAN ÜBER DIE ALT-BIBLISCHE PRAXIS DES ASYLS.


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Heilige Orte heben sich ab von den Alltagsrangeleien. In sakralen Hallen geht es gesittet und würdevoll zu. Je imposanter die Kathedrale oder der Tempel, desto eher legt man den kleinlichen Streit beiseite und besinnt sich neu auf das wesentliche. Kein Wunder, schließlich geht’s in diesen Räumen um die ganz großen Zusammenhänge – um den erhabenen, unparteiischen Gott und um den Menschen in seiner unveräußerlichen Würde.

In der Antike wurde diese Urerfahrung Teil des Rechtssystems. Größere Tempel waren Asylstätten. Wer durch einen Unfall einen Menschen getötet hatte z.B. beim Holzfällen im Wald, konnte in einen nahegelegenen Tempel fliehen, um der Lynchjustiz des Dorfes oder der Blutrache der Verwandtschaft zu entgehen. Dort, am heiligen Ort, wurde die Sache gründlich geprüft und mit ordentlichem Rechtsbeistand entschieden (5.Mose 19).

DER BESONDERE SCHUTZ EINES GOTTESHAUSES

Diese Tradition setzte sich fort. In vielen Kirchen und Klöstern diente im Spätmittelalter die Hofmauer als regionale Asylstätte. Der besondere Schutz eines Gotteshauses bewahrte Verfolgte vor dem schnellen Zugriff ihrer Gegner, damit genügend Zeit für ein ordentliches Gerichtsverfahren blieb.

Seit einigen Jahren wird dieser Gedanke von kirchlichen Asylgruppen neu aufgegriffen. Auch wenn die Kirche im Gegensatz zu Botschaftsgebäuden längst keinen exterritorialen Rechtsstatus mehr genießt, bringen immer wieder Kirchengemeinden abgelehnte Asylbewerber in ihrem Gotteshaus unter, um sie durch öffentlichen Druck vor der Abschiebung zu schützen.

ZWEI ÜBERLEGUNGEN ZUM KIRCHENASYL

  • Gott sei Dank leben wir in einem Rechtsstaat. Wer eine algerische, eine syrische oder eine vietnamesische Familie vor der Abschiebung bewahren will, sollte vor allem mit einem guten Rechtsanwalt helfen, der das Berufungsverfahren durchzieht. Die Asylbeauftragten der großen Landeskirchen haben Adresslisten von Spezialanwälten, die man hinzuziehen kann. Während eines laufenden Berufungsverfahrens wird niemand abgeschoben!
  • Meist stellt sich die Herausforderung des Kirchenasyls, wenn der Asylantrag aufgrund fehlender Papiere oder nach einem Missgeschick wie z.B. nicht eingehaltener Fristen endgültig abgelehnt wurde. Wenn man selbst fest davon überzeugt ist, dass eine Abschiebung für die Betroffenen böse endet, spricht das Gewissen klar für eine Unterbringung in der Kirche oder im Gemeindezentrum, bis eine offizielle Duldung erreicht ist. Eine schwierige Entscheidung: Ist man bereit, ggf. über mehrere Woche hinweg auf die Räume zu verzichten? Gibt es in der Gemeinde genügend finanzielle Unterstützung? Finden sich Gemeindeglieder, die die Gäste betreuen, ihnen das Nötigste ausleihen und für sie einkaufen?
    Wer Kirchenasyl gewährt, haftet für die Folgen. Zwar verzichten die Behörden in der Regel auf eine Strafverfolgung. Der Gastgeber muss jedoch wissen, dass er für seine Gäste die Rolle der Sozialversicherung übernimmt, einschließlich der Kosten für ärztliche Behandlungen. Wenn sich bereits im Vorfeld dazu ein Förderverein oder eine Spendeninitiative bereit erklären, gibt es weniger Konflikte in der Kirchengemeinde.

Ein Kirchenasyl kostet viel Kraft – von allen Beteiligten! Manchmal endet es mit schweren Enttäuschungen, etwa wenn die Gastgeber den Hintergrund der Gäste falsch eingeschätzt haben. Wer genügend Energie und Geduld investiert, eine sachgerechte Lobby- und Öffentlichkeitsarbeit betreibt und gegenüber den Behörden freundlich und gewinnend auftritt, kann oft durch das Kirchenasyl eine erneute, gründliche Aufarbeitung des Falls erwirken und Lebensschicksale verändern. Ich habe große Respekt vor diesem Engagement, das sich zu Recht auf eine lange Tradition berufen kann!